Beschluss der Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung vom 18.01.2018 (einstimmig):
Resolution an den Hessischen Landtag
Hier: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Die Stadtverordnetenversammlung Rüsselsheim am Main fordert den Hessischen Landtag auf folgenden Beschluss zu fassen:
Der Landtag beschließt die Streichung der Beitragspflicht für den Ausbau von Gemeindestraßen aus dem Kommunalen Abgabengesetz und ermöglicht die Finanzierung der Gemeindestraßen aus allgemeinen Steuermitteln durch einen gerechten und auskömmlichen kommunalen Finanzausgleich.
Gemeindliche Straßen und Wege sind Teil der allgemeinen und zwingend notwendigen Infrastruktur einer Kommune und sind daher aus allgemeinen Steuermitteln bei Wiederherstellung bzw. grundhaftem Um- und Ausbau zu finanzieren.
Straßen und Wege können und werden nicht nur von Anlieger*innen in Anspruch genommen, sondern stehen der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung. Für die Beitragserhebung werden hingegen nicht die Benutzer*innen sondern die Eigentümer*innen anliegender Grundstücke herangezogen, ohne weder die tatsächliche Inanspruchnahme der Straße durch die anliegenden Grundstückseigentümer*innen, noch deren persönliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bezugnehmend auf die Erhebung von Steuern den Grundsatz der Steuergerechtigkeit mit Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen bestätigt. Durch die Erhebung von Sonderabgaben auf Leistungen, die dem Erhalt allgemeiner kommunaler Infrastruktur dienen, wird dieser Grundsatz unterlaufen.